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Pelletförderung.de Förderprogramme der BafA (Bundesförderung) |
Pelletförderung BafA Solarförderung BafA Förderprogramm BafA |
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| BafA - Förderprogramm - Erneuerbare Energien (Wärmetechnik)
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| 1. Warum fördert der Staat "Erneuerbare Energien" ? Ein zentrales Ziel der Förderung ist es, durch Investitionsanreize den
Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu stärken und so zur
Senkung deren Kosten und zur Verbesserung von deren Wirtschaftlichkeit beizutragen. | |||
| 2. Was wird gefördert ? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) fördert die Errichtung und Erweiterung von: Achtung: Gilt nur für Anlagen im Gebäudebestand (also älter als 01.01.2009) | |||
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| 3. Wer kann gefördert werden ? • Privatpersonen | |||
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| 4. Wann kann der BafA-Förderantrag eingereicht werden ? Die Investitionszuschüsse durch die BafA (Basisförderung und ggf. zusätzlich mit Bonusförderung) können erst nach der Herstellung der Betriebsbereitschaft
der Anlage beantragt werden! | |||
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| 5. Was muss im Hinblick auf die BafA-Förderung beachtet werden ? Die Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sie
sind mindestens sieben Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraumes darf eine geförderte
Anlage nicht stillgelegt oder nur dann veräußert werden, wenn der entsprechende Weiterbetrieb
der Anlage nachgewiesen wird. Pächter und Mieter benötigen die schriftliche Erlaubnis
des Eigentümers des Anwesens, die Anlage errichten und betreiben zu dürfen. | |||
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| 6. Ist die BafA-Förderung mit anderen Förderprogrammen kumulierbar ? Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist zulässig. Die Gesamtförderung
darf | |||
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| 7. Welche Solaranlagen sind durch die BafA förderfähig ? Förderfähig sind Solarkollektoranlagen | |||
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| 8. Welche Biomasse-Anlagen sind durch die BafA förderfähig ? Förderfähig sind Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung.
Dazu zählen: | |||
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| 9. Welche Fördermittel für Solarkollektor-Anlagen gibt es ?
BafA-Basisförderung
im GEBÄUDEBESTAND (Altbau):
a) Die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 qm Bruttokollektorfläche zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, zur solaren Kälteerzeugung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme: Die Förderung beträgt 120 € je angefangenem qm Bruttokollektorfläche. c) Die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 qm Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mind. 100 Litern je qm Bruttokollektorfläche: Die Förderung beträgt für die ersten 40 qm 120 € je qm Bruttokollektorfläche, für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 € je angefangenem qm Bruttokollektorfläche. d) Die Erweiterung bereits in Betrieb genommener Solarkollektoranlagen um bis zu 40 qm Solarkollektorfläche: Die Förderung beträgt 45 € je zusätzlich installiertem, angefangenem qm Bruttokollektorfläche. BafA-Kombinationsbonus: Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können eine erhöhte Förderung erhalten: Kombinationsbonus für die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen Zusätzlich zu der Basisförderung kann der Bonus gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähiger Pelletheizkessel errichtet wird. Der Bonus beträgt 600 € je förderfähige Solarkollektoranlage. Erweiterungen bestehender Anlagen erhalten keine Bonusförderung. Die Förderung ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar. Details entnehmen Sie bitte Übersicht Basis- , Bonus- und Innovationsförderung MAP (pdf 48 KByte) und den Richtlinien: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011 (pdf) Bafa-Förderanträge können Sie hier downloaden ! | |||
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| 10. Welche Fördermittel für Biomasse-Anlagen gibt es ?
BafA-Basisförderung
im GEBÄUDEBESTAND (Altbau):
Die Errichtung automatisch beschickter Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW: Die Förderung beträgt 36,00 € je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung. Die Förderung beträgt jedoch mindestens bei • Pelletöfen mit Wassertasche - mind. 1.000 €. • Pellet-Zentralheizungskesseln - mind. 2.000 €. • Pellet-Zentralheizungskesseln mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von 30 Liter pro kW - mind. 2.500 €. BafA-Kombinationsbonus: Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können eine erhöhte Förderung erhalten: Kombinationsbonus für die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen Zusätzlich zu der Basisförderung kann der Bonus gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähiger Pelletheizkessel errichtet wird. Der Bonus beträgt 600 € je förderfähige Solarkollektoranlage. Erweiterungen bestehender Anlagen erhalten keine Bonusförderung. Die Förderung ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar. Details entnehmen Sie bitte Übersicht Basis- , Bonus- und Innovationsförderung MAP (pdf 48 KByte) und den Richtlinien: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011 (pdf) Bafa-Förderanträge können Sie hier downloaden ! | |||
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| 11. Wie ist das Verfahren zur Antragstellung ?
Anträge zur Solar- und oder Pellet-Basisförderung ggf. mit zusätzlichen Bonusförderung
sind innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der
Betriebsbereitschaft zu stellen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor dem 16. Oktober 2006 begonnen worden sein. Ausnahme: Anträge von freiberuflich Tätige oder Unternehmen sind vor dem Vorhabensbeginn zu stellen ! Diese Fristen gelten als Ausschlussfristen gemäß § 32 Abs. 5 VwVfG. Der Antrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsvordrucks mit Originalunterschrift zusammen mit folgenden Unterlagen zu stellen: • Nachweis der Betriebsbereitschaft (Tag, Monat, Jahr) der Anlage, • Nachweis über die von einem Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes in Rechnung gestellten Kosten (Rechnung), • Nachweis über die errichtete Kollektorfläche, die installierte Nennwärmeleistung oder Wohnfläche, • die bei den einzelnen Förderungen zusätzlich geforderten Nachweise (Fachunternehmererklärung gemäß BAFA-Muster, Nachweis über den hydraulischen Abgleich usw.) Die vom BAFA vorgeschriebenen Vordrucke sind zu verwenden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung der oben angeführten Unterlagen, ggf. auch erst im folgenden Haushaltsjahr. Weitere Informationen, Formulare usw. direkt auf www.bafa.de. | |||
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| 12. Allgemeines zur BafA-Förderung: Bewilligungsbehörde | |||
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| Quelle: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
im Wärmemarkt - Stand: 09 Juli 2010 Dies Seite wurde unter bester Sorgfalt, jedoch ohne Anspruch auf Vollständig- und Richtigkeit erstellt. Änderungen bzw. Irrtum vorbehalten ! Copyright: Diese Seite darf ausdrücklich vollständig weiterverlinkt werden. Der Inhalt dieser Seite darf nicht ohne Zustimmung kopiert werden. Stand: 15.03.2011 | |||
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