Förderung Pelletheizungen und Solar

Staatliche BafA Zuschüsse

Förderung Pelletheizungen und Solar

Staatliche BafA Zuschüsse

Staatliche Förderungen im Überblick

Die Deutsche Bundesregierung bietet aktuell besonders attraktive Förderungen
für das Heizen mit Holzpellets und für Solaranlagen.

Die staatlichen Zuschüsse gelten für Anträge ab 15.08.22

foerderung-pelletheizung-solar
BafA Förderung beim Heizungstausch mit Solar
30%
BafA Förderung beim Heizungstausch ohne Solar
20%
BafA Förderung beim Einbau von Solarthermie
25%

In der Altbausanierung wird Solarthermie auch einzeln gefördert! 

EINMALIG: SOLARvent Pelletheizungen sind auch als Selbstbauprojekt förderfähig!

BafA / BEG Förderung auch im Selbsteinbau

Das Bundeswirtschaftsministerium sowie das BafA haben das begleitete Selbstbaukonzept von SOLARvent bereits im Januar 2001 im Detail geprüft und die Förderfähigkeit des von SOLARvent angebotenen Selbsteinbaus von Heizungs-/ und Solarthermieanlagen ausdrücklich bestätigt. Sämtliche von SOLARvent gelieferte Materialien – und nur diese – sind damit auch im Selbsteinbau vollständig förderfähig. Die Kosten der erbrachten Eigenleistung können jedoch nicht angesetzt werden. Durch diese Genehmigung ist es unseren Kunden auch unter den Bedingungen der ab 2021 geltenden BEG-Förderung weiterhin möglich, die Anlagen selbst zu installieren und die Zuschüsse zu erhalten.

Förderungsgeber ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA)

Über die BafA fördert die Deutsche Bundesregierung den Heizungstausch und den Einbau umweltfreundlicher Pelletkessel und Solaranlagen jetzt so attraktiv wie nie zuvor!

Die online Antragsstellung für die Förderung erfolgt direkt über die BafA. Wir unterstützen Dich sehr gerne telefonisch bei der Antragstellung – rechne mit etwa 5 bis 10 Minuten Zeitaufwand.

Übersicht der von der BafA förderfähigen Kosten

Neben den Anschaffungskosten der Pelletheizung sind auch viele weitere Ausgaben förderfähig.
Zu den förderfähigen Anlagekosten zählen alle Kosten für:

Auch die anfallenden Nebenkosten, die sogenannten Umfeldmaßnahmen werden gefördert.
Dazu zählen alle Kosten für:

Die anrechnungsfähigen Kosten wurden 2021 auf 60.000 € pro Wohneinheit erhöht, bei Nichtwohngebäuden auf 1.000 € pro m² Nettogrundfläche, maximal jedoch 15 Millionen €. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt bei Einzelmaßnahmen 2.000 € (brutto).

Tipp: Eine genaue Aufstellung der förderfähigen Kosten findest Du im Merkblatt der BafA (BEG Einzelmaßnahmen).

Wie hoch ist die BafA Förderung?

Investitions-
kosten (brutto)
30 %
Förderung
35 %
Förderung
40 %
Förderung
45 %
Förderung
50 %
Förderung
20.000 €6.000 €7.000 €8.000 €9.000 €10.000 €
25.000 €7.500 €8.750 €10.000 €11.250 € 12.500 €
30.000 €9.000 €10.500 €12.000 €13.500 €15.000 €
35.000 €10.500 €12.250 €14.000 €15.750 €17.500 €
40.000 €12.000 €14.000 €16.000 €18.000 €20.000 €
45.000 €13.500 €15.750 €18.000 € 20.250 €22.500 €
50.000 €15.000 €17.500 €20.000 € 22.500 €25.000 €
55.000 €16.500 €19.250 €22.000 €24.750 €27.500 €
60.000 €18.000 €21.000 €24.000 €27.000 €30.000 €

Ergänzungskredit über KfW möglich

Neben der BafA-Förderung können bei der KfW-Förderbank auch zinsgünstige Darlehen mit Tilgungserlass beantragt werden. Die KfW finanziert das energetische Sanieren und die Nutzung Erneuerbarer Energien mit umfangreichen Fördermitteln. Bitte sprich zu diesem Thema am besten mit Deiner Hausbank.

Weitere Informationen zur KfW findest Du hier:

Voraussetzung für die Pelletkessel-Förderung

Unsere SOLARvent iQ 3.0 Pelletheizungen (iQ 150 | iQ 200 | iQ 300) erfüllen alle Voraussetzungen für eine Förderung und sind selbstverständlich bei der BafA auch als förderfähige Kessel gelistet. 

Wichtige Fördervoraussetzung: 
Bei Pelletkessel ist ein Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Liter / kW Nennleistung notwendig.

Wie bekommst Du jetzt die BafA Förderung?

Ganz wichtig – erst Antrag stellen, dann kaufen!

Der Förderantrag muss immer vor der Auftragsvergabe bei der BafA online gestellt werden:

Bei der Antrags­tellung muss nur die Höhe der voraussichtlichen förder­fähigen Kosten angegeben werden. Du solltest daher bereits ein Angebot von uns vorliegen haben. Bei den voraus­sichtlichen förder­fähigen Kosten empfehlen wir Dir, diese großzügig aufzurunden, da Du, wenn Du etwas vergessen haben solltest, später nur bis zu der Summe gefördert bekommst, was Du zuvor auch beantragt hast. Natürlich solltest Du realistisch bleiben und hier nicht übertreiben.

Du kannst übrigens direkt nach der Eingangs­bestätigung (kommt nach Antrags­tellung sofort per eMail) mit der Maßnahme beginnen. Der Bewilligungszeitraum für die Um­setzung der Maßnahme beträgt 24 Monate. Nach der Inbetriebnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Ende des Bewilligungs­zeitraums, sind mit dem Verwendungs­nachweis die Rech­nung(en), Fach­unter­nehmer­erklärung (von uns) und der Nachweis des hydraulischen Abgleichs ein­zu­reichen.

BafA Förderung im Neubau

Seit dem 15.08.2022 kann im Neubau die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 Nachhaltigkeit (NH) gefördert werden. Diese Förderung kann ausschließlich als Kredit mit Tilgungserlass (KfW Programm Nummer 261) beantragt werden.

Die Fördersätze betragen: Bei einem Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 NH beträgt der Fördersatz max. 12,5 % bzw. höchstens 15.000 € (Höchstförderung).

* 5 % Förderung zzgl. Zinsvergünstigung in Höhe von maximal 7,5 % der geförderten Kosten.

EffizienzhausFördersatz
Höchstförderung
ohne EE-Klasse
Max. Zusatzförderung
mit EE-Klasse
Maximal mögliche
Gesamtförderung
55 EE17,5 %18.000 €+ 8.250 €26.250 €
40 EE 22,5 %24.000 €
+ 9.750 € 33.750 €
40 Plus25 %33.750 €keine33.750 €

Die hier aufgeführten Summen gelten jeweils pro Wohneinheit! Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens (Neubauförderung) ist im Vorfeld jedoch unbedingt ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.