Förderung Pelletheizungen und Solar
Staatliche BafA Zuschüsse
Förderung Pelletheizungen und Solar
Staatliche BafA Zuschüsse

Staatliche Förderungen im Überblick
Die Deutsche Bundesregierung bietet aktuell besonders attraktive Förderungen
für das Heizen mit Holzpellets und für Solaranlagen.
Die staatlichen Zuschüsse gelten für Anträge ab 15.08.22

- Wenn Du Deine alte Öl-, Nachtspeicher, Kohle- oder mind. 20 Jahre alte Gasheizung durch eine umweltfreundliche Pelletzentralheizung ersetzt, dann beträgt der BafA Zuschuss 20 % der Investitionssumme. (10 % Pelletheizung + 10 % Kesseltauschbonus)
-
Tipp: Kombination mit Solar
Baust Du zusätzlich zur Pelletheizung auch noch Vakuumröhrenkollektoren ein, dann handelt es sich hierbei um eine sog. EE-Hybridheizung mit Biomasse. In diesem Fall erhöht sich die Förderung auf insgesamt 30 % der zuwendungsfähigen Kosten. (EE-Hybrid Pellet und Solar 20 % + Kesseltauschbonus 10 %)
- Wenn Du nur Deine alte Öl-, Nachtspeicher, Kohle- oder mind. 20 Jahre alte Gasheizung durch eine umweltfreundliche Pelletzentralheizung ersetzt, dann beträgt der BafA Zuschuss 20 % der Investitionssumme. (10 % Pelletheizung + 10 % Kesseltauschbonus)
In der Altbausanierung wird Solarthermie auch einzeln gefördert!
- Wenn Du nur eine Solarthermieanlage einbauen und Deine alte bestehende Heizung weiterbetreiben möchtest (kannst), dann gibt es 25 % Zuschuss vom Staat. Gefördert wird übrigens die Errichtung oder Erweiterung von Vakuumröhren-Solaranlagen, die überwiegend zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung genutzt werden.
- Hinweis: Die Anlage muss hierbei mind. 2.000 € br. kosten (Mindestinvestition).
EINMALIG: SOLARvent Pelletheizungen sind auch als Selbstbauprojekt förderfähig!
BafA / BEG Förderung auch im Selbsteinbau
Das Bundeswirtschaftsministerium sowie das BafA haben das begleitete Selbstbaukonzept von SOLARvent bereits im Januar 2001 im Detail geprüft und die Förderfähigkeit des von SOLARvent angebotenen Selbsteinbaus von Heizungs-/ und Solarthermieanlagen ausdrücklich bestätigt. Sämtliche von SOLARvent gelieferte Materialien – und nur diese – sind damit auch im Selbsteinbau vollständig förderfähig. Die Kosten der erbrachten Eigenleistung können jedoch nicht angesetzt werden. Durch diese Genehmigung ist es unseren Kunden auch unter den Bedingungen der ab 2021 geltenden BEG-Förderung weiterhin möglich, die Anlagen selbst zu installieren und die Zuschüsse zu erhalten.


Förderungsgeber ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA)
Über die BafA fördert die Deutsche Bundesregierung den Heizungstausch und den Einbau umweltfreundlicher Pelletkessel und Solaranlagen jetzt so attraktiv wie nie zuvor!
Die online Antragsstellung für die Förderung erfolgt direkt über die BafA. Wir unterstützen Dich sehr gerne telefonisch bei der Antragstellung – rechne mit etwa 5 bis 10 Minuten Zeitaufwand.
Übersicht der von der BafA förderfähigen Kosten
Neben den Anschaffungskosten der Pelletheizung sind auch viele weitere Ausgaben förderfähig.
Zu den förderfähigen Anlagekosten zählen alle Kosten für:
- die Pelletheizung (Pelletkessel)
- Wärmespeicher (z.B. Hygiene-Pufferspeicher) inkl. Warmwasserbereitung
- die Brennstoffaustragung (z.B. Saugsystem)
- die Installation und Materialkosten, Inbetriebnahme sowie die Einregulierung und Einweisung.
Auch die anfallenden Nebenkosten, die sogenannten Umfeldmaßnahmen werden gefördert.
Dazu zählen alle Kosten für:
- Brennstoff-Pelletlager (z.B. Pellet Maulwurftank oder Pellet Sacksilo)
- Heiz- und Technikraum (bei Sanierung oder Umgestaltung)
- Wärmeverteilung im Gebäude (im Altbau auch die Installation von Fußbodenheizungen anstelle von Heizkörpern oder effizientere Heizkörper)
- Abgassystem und Schornsteinsanierung (im Altbau auch den Einbau von einem doppelwandigen Außenschornstein)
- Demontage und Entsorgungskosten der Altanlage (beim Ölkesseltausch auch die Entsorgung der alten Öltanks)
Die anrechnungsfähigen Kosten wurden 2021 auf 60.000 € pro Wohneinheit erhöht, bei Nichtwohngebäuden auf 1.000 € pro m² Nettogrundfläche, maximal jedoch 15 Millionen €. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt bei Einzelmaßnahmen 2.000 € (brutto).
Tipp: Eine genaue Aufstellung der förderfähigen Kosten findest Du im Merkblatt der BafA (BEG Einzelmaßnahmen).
Wie hoch ist die BafA Förderung?
Investitions- kosten (brutto) | 30 % Förderung | 35 % Förderung | 40 % Förderung | 45 % Förderung | 50 % Förderung |
---|---|---|---|---|---|
20.000 € | 6.000 € | 7.000 € | 8.000 € | 9.000 € | 10.000 € |
25.000 € | 7.500 € | 8.750 € | 10.000 € | 11.250 € | 12.500 € |
30.000 € | 9.000 € | 10.500 € | 12.000 € | 13.500 € | 15.000 € |
35.000 € | 10.500 € | 12.250 € | 14.000 € | 15.750 € | 17.500 € |
40.000 € | 12.000 € | 14.000 € | 16.000 € | 18.000 € | 20.000 € |
45.000 € | 13.500 € | 15.750 € | 18.000 € | 20.250 € | 22.500 € |
50.000 € | 15.000 € | 17.500 € | 20.000 € | 22.500 € | 25.000 € |
55.000 € | 16.500 € | 19.250 € | 22.000 € | 24.750 € | 27.500 € |
60.000 € | 18.000 € | 21.000 € | 24.000 € | 27.000 € | 30.000 € |
Ergänzungskredit über KfW möglich
Weitere Informationen zur KfW findest Du hier:


Voraussetzung für die Pelletkessel-Förderung
Unsere SOLARvent iQ 3.0 Pelletheizungen (iQ 150 | iQ 200 | iQ 300) erfüllen alle Voraussetzungen für eine Förderung und sind selbstverständlich bei der BafA auch als förderfähige Kessel gelistet.
Wichtige Fördervoraussetzung:
Bei Pelletkessel ist ein Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Liter / kW Nennleistung notwendig.
- Bei 15,9 kW Leistung ist ein Pufferspeicher mit mindestens 477 Litern erforderlich (z.B. KER 500)
- Bei 20,0 kW Leistung ist ein Pufferspeicher mit mindestens 600 Litern erforderlich (z.B. KER 800)
- Bei 30,0 kW Leistung ist ein Pufferspeicher mit mindestens 900 Litern erforderlich (z.B. KER 1.000)
Wie bekommst Du jetzt die BafA Förderung?
Ganz wichtig – erst Antrag stellen, dann kaufen!
Der Förderantrag muss immer vor der Auftragsvergabe bei der BafA online gestellt werden:
Bei der Antragstellung muss nur die Höhe der voraussichtlichen förderfähigen Kosten angegeben werden. Du solltest daher bereits ein Angebot von uns vorliegen haben. Bei den voraussichtlichen förderfähigen Kosten empfehlen wir Dir, diese großzügig aufzurunden, da Du, wenn Du etwas vergessen haben solltest, später nur bis zu der Summe gefördert bekommst, was Du zuvor auch beantragt hast. Natürlich solltest Du realistisch bleiben und hier nicht übertreiben.
Du kannst übrigens direkt nach der Eingangsbestätigung (kommt nach Antragstellung sofort per eMail) mit der Maßnahme beginnen. Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung der Maßnahme beträgt 24 Monate. Nach der Inbetriebnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, sind mit dem Verwendungsnachweis die Rechnung(en), Fachunternehmererklärung (von uns) und der Nachweis des hydraulischen Abgleichs einzureichen.

BafA Förderung im Neubau
Seit dem 15.08.2022 kann im Neubau die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 Nachhaltigkeit (NH) gefördert werden. Diese Förderung kann ausschließlich als Kredit mit Tilgungserlass (KfW Programm Nummer 261) beantragt werden.
Die Fördersätze betragen: Bei einem Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 NH beträgt der Fördersatz max. 12,5 % bzw. höchstens 15.000 € (Höchstförderung).
* 5 % Förderung zzgl. Zinsvergünstigung in Höhe von maximal 7,5 % der geförderten Kosten.
Effizienzhaus | Fördersatz | Höchstförderung ohne EE-Klasse | Max. Zusatzförderung mit EE-Klasse | Maximal mögliche Gesamtförderung |
---|---|---|---|---|
55 EE | 17,5 % | 18.000 € | + 8.250 € | 26.250 € |
40 EE | 22,5 % | 24.000 € | + 9.750 € | 33.750 € |
40 Plus | 25 % | 33.750 € | keine | 33.750 € |
Die hier aufgeführten Summen gelten jeweils pro Wohneinheit! Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens (Neubauförderung) ist im Vorfeld jedoch unbedingt ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.