Förderung Wallbox
Staatliche Zuschüsse
Förderung Wallbox
Staatliche Zuschüsse

Wallbox-Förderung der KfW Bank
Seit dem 24. November 2020 gibt es vom Bund bzw. der KfW-Bank für den Kauf und die Installation von Ladepunkten im privaten Bereich 900 Euro je Ladepunkt. Die KfW beschränkt die Zahl der Ladepunkte pro Antrag nicht. Die Installationskosten fließen in die Gesamtkosten mit ein und werden so teilweise mitgefördert.
Der KfW-Zuschuss geht an Privatpersonen, die ihre Ladestation am Wohngebäude, am Stellplatz oder in der Garage, die zum Wohngebäude gehören, anbringen wollen. Wichtig, der Ladepunkt darf dabei aber nur privat zugänglich sein. Öffentliche Ladepunkte werden hierüber nicht gefördert.
Übrigens, es können auch 2-fach Wallboxen, also mit zwei Ladepunkten installiert werden. Entscheidest Du Dich als Käufer für eine Wallbox mit zwei Ladepunkten, dann fördert die KfW-Bank sogar beide Ladepunkte.
Wer kann die Förderung nutzen?
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
- Mieter (nach Zustimmung des Vermieters; auf eigene Kosten)
- Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)

Wie hoch ist eigentlich die Wallbox Förderung?
Die KfW fördert einen Ladepunkt mit 900 Euro, vorausgesetzt der Preis einer Wallbox liegt über 900 €.
So berechnet sich der KfW-Zuschuss:
Beispielrechnungen
Ladestation mit einem Ladepunkt:
Kosten | Euro |
---|---|
Ladestation mit 1 Ladepunkt, 11kW | 1.000 |
Installation | 400 |
Anschluss Stromnetz | 250 |
Gesamtkosten | 1.650 |
Finanzierung | Euro |
---|---|
Zuschuss der KfW | 900 |
Eigenanteil | 750 |
Gesamt | 1.650 |
Ladestation mit zwei Ladepunkten:
Kosten | Euro |
---|---|
Ladestation mit 2 Ladepunkten, 11 kW | 1.400 |
Installation | 400 |
Anschluss Stromnetz | 250 |
Gesamtkosten | 2.050 |
Finanzierung | Euro |
---|---|
Zuschuss der KfW | 1.800 |
Eigenanteil | 250 |
Gesamt | 2.050 |
Was muss ich alles beachten?
Voraussetzungen
- Der Ladepunkt muss eine Leistung von 11 kW haben
- Der Ladepunkt muss eine Komponente sein, die mit dem Stromnetz kommunizieren kann. So können Ladeleistungen verschoben oder gedrosselt werden
- Die Ladestation darf nur mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, zum Beispiel über eine Photovoltaik-Anlage oder mit Ökostrom
Welche Wallboxen sind förderfähig
- Die Liste findest du auf der Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- http://bit.ly/kfw-zuschuss-ladestationen
- Unter "Was fördern wir" steht die Liste der geförderten Ladestationen
Wie sieht das Antragsverfahren aus?
So erhältst Du eine Förderung:
- Zuschuss beantragen
Damit Käufer einen Zuschuss für ihren Ladepunkt absahnen können, müssen sie, bevor sie die Wallbox oder Ladesäule bestellen, einen Antrag im KfW-Zuschussportal einreichen. Den Link zum Zuschussportal gibt es ab 24.11.2020 hier. Geht es um eine Wohnungseigentümergemeinschaft? Dann müssen Antragssteller weitere Dokumente einreichen.
- Identität nachweisen und Ladestation installieren
Ist die Antragsbestätigung in der Tasche, müssen Antragssteller noch ihre Identität per Schufa-Identitäts-Check nachweisen. Dann steht einer Installation nichts mehr im Weg.
- Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Hängt die Ladestation? Dann muss nur noch die Rechnung für den Kauf und die Installation im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden. Das Fördergeld wandert dann auf das Bankkonto des Antragstellers.
Tipp: Niedersachsen fördert Wallboxen ebenfalls!
Aktuell fördert Niedersachsen die Anschaffung einer privaten Wallbox mit 500 €.