Förderung Photovoltaik
Vergünstigung beim Erwerb einer
Photovoltaikanlage
Förderung Photovoltaik
Vergünstigung beim Erwerb einer Photovoltaikanlage
Bundesweite Förderung von Photovoltaikanlagen
Auch im Jahr 2024 entfällt die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen.
Das heißt Du bekommst 19% Förderung für Deine neue Photovoltaikanlage und kannst dann Deinen eigenen Strom erzeugen. Für den Erlass der Mehrwertsteuer ist kein lästiger Antrag notwendig, dieser wird automatisch abgezogen und direkt in Deinem Angebot berücksichtigt. Darin enthalten sind sämtliche Dienstleistungen zum Erwerb Deiner Anlage, von der Planung bis zur Inbetriebnahme.
Das wird gefördert:
- Photovoltaikmodule
- Wechselrichter
- Speichersystem mit Energiemanagementsystem
- Unterkonstruktion
- Lieferung
- Montage
- Anschluss und Inbetriebnahme
- notwendige Erneuerung oder Erweiterung des Zählerschranks
- Austausch defekter Komponenten
Das ist von der Förderung ausgeschlossen:
- Wallboxen (auch wenn sie solarladefähig sind)
- Power to heat Komponenten wie beispielsweise ein solargesteuerter Heizstab
- Reparaturmaßnahmen
Sonder-Winteraktion - kostenfreie Planung und Beratung
Nur bis zum 20.03.2024