Förderung Photovoltaik

Vergünstigung beim Erwerb einer
Photovoltaikanlage

Förderung Photovoltaik

Vergünstigung beim Erwerb einer Photovoltaikanlage

Bundesweite Förderung von Photovoltaikanlagen

Auch im Jahr 2024 entfällt die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen.

Das heißt Du bekommst 19% Förderung für Deine neue Photovoltaikanlage und kannst dann Deinen eigenen Strom erzeugen. Für den Erlass der Mehrwertsteuer ist kein lästiger Antrag notwendig, dieser wird automatisch abgezogen und direkt in Deinem Angebot berücksichtigt. Darin enthalten sind sämtliche Dienstleistungen zum Erwerb Deiner Anlage, von der Planung bis zur Inbetriebnahme.

Das wird gefördert:

  • Photovoltaikmodule
  • Wechselrichter
  • Speichersystem mit Energiemanagementsystem
  • Unterkonstruktion
  • Lieferung
  • Montage
  • Anschluss und Inbetriebnahme
  • notwendige Erneuerung oder Erweiterung des Zählerschranks
  • Austausch defekter Komponenten

Das ist von der Förderung ausgeschlossen:

  • Wallboxen (auch wenn sie solarladefähig sind)
  • Power to heat Komponenten wie beispielsweise ein solargesteuerter Heizstab
  • Reparaturmaßnahmen

Sonder-Winteraktion - kostenfreie Planung und Beratung

Nur bis zum 20.03.2024

NUR KURZ – BEVOR DU GEHST …


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