BEG-Förderung für Pelletheizungen und Solar

Staatliches KfW / BEG-Förderprogramm

BEG-Förderung Pelletheizungen und Solar

Staatliches KfW / BEG-Förderprogramm

Staatliche Förderungen im Überblick

Die Deutsche Bundesregierung bietet aktuell besonders attraktive Förderungen
für das Heizen mit Holzpellets, Solaranlagen und Wärmepumpen an.

Die staatlichen Zuschüsse gelten für Anträge ab 01.01.2024

foerderung-pelletheizung-solar
BEG Förderung beim Heizungstausch
bis zu 70%
BEG Förderung beim Heizungstausch in Mietobjekten
30%

EINMALIG: SOLARvent Pelletheizungen sind auch als Selbstbauprojekt förderfähig!

BEG Förderung auch im begleiteten Selbsteinbau

Das Bundeswirtschaftsministerium sowie das BafA haben das begleitete Selbstbaukonzept von SOLARvent bereits im Januar 2001 im Detail geprüft und die Förderfähigkeit des von SOLARvent angebotenen Selbsteinbaus von Heizungs-/ und Solarthermieanlagen ausdrücklich bestätigt. Sämtliche von SOLARvent gelieferte Materialien – und nur diese – sind damit auch im Selbsteinbau vollständig förderfähig. Die Kosten der erbrachten Eigenleistung können jedoch nicht angesetzt werden. Durch diese Genehmigung ist es unseren Kunden auch unter den Bedingungen der ab 2021 geltenden BEG-Förderung weiterhin möglich, die Anlagen selbst zu installieren und die Zuschüsse zu erhalten.

Zusammensetzung der KfW Fördersätze

Wie hoch ist die KfW Förderung? (bei einer Wohneinheit)

Investitions-
kosten (brutto)
1. WE
30 % Förderung
1. WE
50 % Förderung
1. WE
60 % Förderung
1. WE
70 % Förderung
15.000 €4.500 €7.500 €9.000 €10.500 €
17.500 €5.250 €8.750 €10.500 €12.250 €
20.000 €6.000 €10.000 €12.000 €14.000 €
22.500 €6.750 €11.250 €13.500 €15.750 €
25.000 €7.500 €12.500 €15.000 €17.500 €
27.500 €8.250 €13.750 €16.500 €19.250 €
30.000 €9.000 €15.000 €18.000 €21.000 €
32.500 €9.000 €15.000 €18.000 €21.000 €
35.000 €9.000 €15.000 €18.000 €21.000 €

Wie hoch ist die KfW Förderung? (bei zwei Wohneinheiten)

Der erzielte Fördersatz von X % bezieht sich auf die 1. Wohneinheit, alle weiteren Wohneinheiten erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Die Investitionskosten werden dabei gleichmäßig auf alle Wohneinheiten aufgeteilt. Daraus ergibt sich folgende Aufstellung für zwei Wohneinheiten:

Investitions-
kosten (brutto)
1. WE
30 % Förderung
1. WE
50 % Förderung
1. WE
60 % Förderung
1. WE
70 % Förderung
27.500 €8.250 €11.000 €12.375 €13.750 €
30.000 €9.000 €12.000 €13.500 €15.000 €
32.500 €9.750 €13.000 €14.625 €16.250 €
35.000 €10.500 €14.000 €15.750 €17.500 €
37.500 €11.250 €15.000 €16.875 €18.750 €
40.000 €12.000 €16.000 €18.000 €20.000 €
42.500 €12.750 €17.000 €19.125 €21.250 €
45.000 €13.500 €18.000 €20.250 €22.500 €
47.500 €13.500 €18.000 €20.250 €22.500 €

Wie hoch ist die KfW Förderung? (bei drei Wohneinheiten)

Der erzielte Fördersatz von X % bezieht sich auf die 1. Wohneinheit, alle weiteren Wohneinheiten erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Die Investitionskosten werden dabei gleichmäßig auf alle Wohneinheiten aufgeteilt. Daraus ergibt sich folgende Aufstellung für drei Wohneinheiten:

Investitions-
kosten (brutto)
1. WE
30 % Förderung
1. WE
50 % Förderung
1. WE
60 % Förderung
1. WE
70 % Förderung
25.000 €7.500 €9.167 €10.000 €10.833 €
30.000 €9.000 €11.000 €12.000 €13.000 €
35.000 €10.500 €12.833 €14.000 €15.167 €
40.000 €12.000 €14.667 €16.000 €17.333 €
45.000 €13.500 €16.500 €18.000 €19.500 €
50.000 €15.000 €18.333 €20.000 €21.667 €
55.000 €16.500 €20.167 €22.000 €23.833 €
60.000 €18.000 €22.000 €24.000 €26.000 €
65.000 €18.000 €22.000 €24.000 €26.000 €

Voraussetzung für die Pelletkessel-Förderung

Unsere SOLARvent iQ 3.0 Pelletheizungen (iQ 150 | iQ 200 | iQ 300) erfüllen alle Voraussetzungen für eine Förderung und sind selbstverständlich auch als förderfähige Kessel gelistet. 

Wichtige Fördervoraussetzung: 
Bei Pelletkessel ist ein Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Liter / kW Nennleistung notwendig.

Wie bekommst Du jetzt die KfW Förderung?

Ganz wichtig – erst Antrag stellen, dann kaufen!

Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe bei der KfW online gestellt werden:

Bevor Du den Zuschuss beantragen kannst, musst Du eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden.Bei den voraus­sichtlichen förder­fähigen Kosten empfehlen wir Dir, diese großzügig aufzurunden, da Du, wenn Du etwas vergessen haben solltest, später nur bis zu der Summe gefördert bekommst, was Du zuvor auch beantragt hast. Natürlich solltest Du realistisch bleiben und hier nicht übertreiben. 

Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Deinem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Du von der KfW eine Förder­zusage für Dein Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.

Ausnahme: Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem Datum der Veröffent­lichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Für die Antragstellung benötigst Du die BzA-ID (15-stellige Nummer) von Deiner Bestätigung zum Antrag (BzA). Dieses Dokument wird Dir von Deiner Expertin oder Deinem Experten für Energie­effizienz bzw. von Deiner Fach­unter­nehmerin oder Deinem Fach­unter­nehmer ausgehändigt.

Dein Zuschussantrag berücksichtigt nicht nur die Kosten für den Kauf und den Austausch der Heizungs­anlage, sondern auch für die Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz.

Bitte beachte: Deine Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Die Einreich­frist für den Nach­weis des Vor­habens findest Du unter dem Punkt „Nachweise einreichen“ Deiner Zu­sage. Wir können den Zu­schuss nur dann aus­zahlen, wenn Dein Vor­haben bis zu diesem Datum ab­geschlossen ist und Du die Aus­zahlung im Kunden­portal „Meine KfW“ beantragt hast.

 

Sobald Du die Zusage für den Zuschuss bekommen hast, kannst Du mit Deinem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, musst Du das Vor­haben vollständig abge­schlossen haben.

 

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie AnlaufzeitSollzins pro Jahr
(effektiver Jahreszins)
4 – 5 Jahre5 Jahre1 Jahr0,01 %
(0,01 %)
6 – 10 Jahre10 Jahre1 – 2 Jahre0,70 %
(0,70 %)
11 – 25 Jahre10 Jahre1 – 3 Jahre1,70 %
(1,71 %)
26 – 35 Jahre10 Jahre1 – 5 Jahre1,85 %
(1,87 %)

Dein passender Ergänzungskredit zur Zuschussförderung

  • Zuerst beantragt Du die Zuschussförderung zum Heizungstausch (KfW 458)
  • Ist dieser bewilligt, kannst Du bei der KfW einen Ergänzungskredit beantragen (KfW 358)
  • Der Zuschuss kann als Sondertilgung des Kredits genutzt werden, um die Laufzeit des Kredits zu verringern

Bei einer Laufzeit von nur fünf Jahren betragen die Zinsen nur 0,01 % und bei einer Laufzeit zwischen fünf und zehn Jahren bei 0,7 % bei einer Laufzeit von über 10 Jahren betragen die Zinsen immer noch nur 1,7 %.

Die hier aufgeführten Informationen können Änderungen unterliegen und sind ohne Gewähr

NUR KURZ – BEVOR DU GEHST …


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