BEG-Förderung für Pelletheizungen und Solar
Staatliches KfW / BEG-Förderprogramm
BEG-Förderung Pelletheizungen und Solar
Staatliches KfW / BEG-Förderprogramm
Staatliche Förderungen im Überblick
Die Deutsche Bundesregierung bietet aktuell besonders attraktive Förderungen
für das Heizen mit Holzpellets, Solaranlagen und Wärmepumpen an.
Die staatlichen Zuschüsse gelten für Anträge ab 01.01.2024
- Wenn Du Deine alte Öl-, Nachtspeicher, Kohle- oder mind. 20 Jahre alte Gasheizung durch eine umweltfreundliche Pelletheizung ersetzt, dann beträgt der KfW Zuschuss 30 % der Investitionssumme.
- Tipp: Kombination mit Solar oder BWP
Baust Du zusätzlich zur Pelletheizung auch noch Vakuumröhrenkollektoren ein oder eine Brauchwasserwärmepumpe dann handelt es sich hierbei um eine sog. EE-Hybridheizung mit Biomasse. In diesem Fall erhöht sich die Förderung auf insgesamt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. - Der Staat bietet einen einkommensabhängigen Zuschuss mit dem weitere 30% Förderung möglich sind (maximal 70% Gesamtförderung).
- Wenn Du eine alte Öl-, Nachtspeicher, Kohle- oder mind. 20 Jahre alte Gasheizung durch eine umweltfreundliche Pelletheizung ersetzt, dann beträgt der KfW Zuschuss 30 % der Investitionssumme.
EINMALIG: SOLARvent Pelletheizungen sind auch als Selbstbauprojekt förderfähig!
BEG Förderung auch im begleiteten Selbsteinbau
Das Bundeswirtschaftsministerium sowie das BafA haben das begleitete Selbstbaukonzept von SOLARvent bereits im Januar 2001 im Detail geprüft und die Förderfähigkeit des von SOLARvent angebotenen Selbsteinbaus von Heizungs-/ und Solarthermieanlagen ausdrücklich bestätigt. Sämtliche von SOLARvent gelieferte Materialien – und nur diese – sind damit auch im Selbsteinbau vollständig förderfähig. Die Kosten der erbrachten Eigenleistung können jedoch nicht angesetzt werden. Durch diese Genehmigung ist es unseren Kunden auch unter den Bedingungen der ab 2021 geltenden BEG-Förderung weiterhin möglich, die Anlagen selbst zu installieren und die Zuschüsse zu erhalten.
Zusammensetzung der KfW Fördersätze
Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 30 % für die Installation eines neuen Heizsystems wie Pelletkessel, Wärmepumpe oder Solaranlage zu erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist für private Eigentümer, Vermieter, Unternehmen, Organisationen, Kommunen und Contractoren für sämtliche Wohn- und Nichtwohngebäude zugänglich.
Wenn selbstnutzende Eigentümer ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung gegen eine neue ersetzen oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen, können sie bis Ende 2028 einen zusätzlichen Bonus von 20 % erhalten. Für Pelletheizungen ist die Voraussetzung, dass sie in Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe installiert werden.
Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu insgesamt 40.000 € erhalten bei Selbstnutzung einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 %.
Die Fördersätze sind miteinander kombinierbar und in Summe maximal 70 % Förderung möglich.
Beim Einbau eines Partikelabscheiders, der die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Staub < 2,5 mg/Nm³ Abgas sicherstellt, gibt es einen Emissionsminderungszuschlag von zusätzlich 2.500 €.
Wie hoch ist die KfW Förderung? (bei einer Wohneinheit)
Investitions- kosten (brutto) | 1. WE 30 % Förderung | 1. WE 50 % Förderung | 1. WE 60 % Förderung | 1. WE 70 % Förderung |
---|---|---|---|---|
15.000 € | 4.500 € | 7.500 € | 9.000 € | 10.500 € |
17.500 € | 5.250 € | 8.750 € | 10.500 € | 12.250 € |
20.000 € | 6.000 € | 10.000 € | 12.000 € | 14.000 € |
22.500 € | 6.750 € | 11.250 € | 13.500 € | 15.750 € |
25.000 € | 7.500 € | 12.500 € | 15.000 € | 17.500 € |
27.500 € | 8.250 € | 13.750 € | 16.500 € | 19.250 € |
30.000 € | 9.000 € | 15.000 € | 18.000 € | 21.000 € |
32.500 € | 9.000 € | 15.000 € | 18.000 € | 21.000 € |
35.000 € | 9.000 € | 15.000 € | 18.000 € | 21.000 € |
Wie hoch ist die KfW Förderung? (bei zwei Wohneinheiten)
Der erzielte Fördersatz von X % bezieht sich auf die 1. Wohneinheit, alle weiteren Wohneinheiten erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Die Investitionskosten werden dabei gleichmäßig auf alle Wohneinheiten aufgeteilt. Daraus ergibt sich folgende Aufstellung für zwei Wohneinheiten:
Investitions- kosten (brutto) | 1. WE 30 % Förderung | 1. WE 50 % Förderung | 1. WE 60 % Förderung | 1. WE 70 % Förderung |
---|---|---|---|---|
27.500 € | 8.250 € | 11.000 € | 12.375 € | 13.750 € |
30.000 € | 9.000 € | 12.000 € | 13.500 € | 15.000 € |
32.500 € | 9.750 € | 13.000 € | 14.625 € | 16.250 € |
35.000 € | 10.500 € | 14.000 € | 15.750 € | 17.500 € |
37.500 € | 11.250 € | 15.000 € | 16.875 € | 18.750 € |
40.000 € | 12.000 € | 16.000 € | 18.000 € | 20.000 € |
42.500 € | 12.750 € | 17.000 € | 19.125 € | 21.250 € |
45.000 € | 13.500 € | 18.000 € | 20.250 € | 22.500 € |
47.500 € | 13.500 € | 18.000 € | 20.250 € | 22.500 € |
Wie hoch ist die KfW Förderung? (bei drei Wohneinheiten)
Der erzielte Fördersatz von X % bezieht sich auf die 1. Wohneinheit, alle weiteren Wohneinheiten erhalten nur die Grundförderung von 30 %. Die Investitionskosten werden dabei gleichmäßig auf alle Wohneinheiten aufgeteilt. Daraus ergibt sich folgende Aufstellung für drei Wohneinheiten:
Investitions- kosten (brutto) | 1. WE 30 % Förderung | 1. WE 50 % Förderung | 1. WE 60 % Förderung | 1. WE 70 % Förderung |
---|---|---|---|---|
25.000 € | 7.500 € | 9.167 € | 10.000 € | 10.833 € |
30.000 € | 9.000 € | 11.000 € | 12.000 € | 13.000 € |
35.000 € | 10.500 € | 12.833 € | 14.000 € | 15.167 € |
40.000 € | 12.000 € | 14.667 € | 16.000 € | 17.333 € |
45.000 € | 13.500 € | 16.500 € | 18.000 € | 19.500 € |
50.000 € | 15.000 € | 18.333 € | 20.000 € | 21.667 € |
55.000 € | 16.500 € | 20.167 € | 22.000 € | 23.833 € |
60.000 € | 18.000 € | 22.000 € | 24.000 € | 26.000 € |
65.000 € | 18.000 € | 22.000 € | 24.000 € | 26.000 € |
Voraussetzung für die Pelletkessel-Förderung
Unsere SOLARvent iQ 3.0 Pelletheizungen (iQ 150 | iQ 200 | iQ 300) erfüllen alle Voraussetzungen für eine Förderung und sind selbstverständlich auch als förderfähige Kessel gelistet.
Wichtige Fördervoraussetzung:
Bei Pelletkessel ist ein Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Liter / kW Nennleistung notwendig.
- Bei 15,9 kW Leistung ist ein Pufferspeicher mit mindestens 477 Litern erforderlich (z.B. KER 500)
- Bei 20,0 kW Leistung ist ein Pufferspeicher mit mindestens 600 Litern erforderlich (z.B. KER 800)
- Bei 30,0 kW Leistung ist ein Pufferspeicher mit mindestens 900 Litern erforderlich (z.B. KER 1.000)
Wie bekommst Du jetzt die KfW Förderung?
Ganz wichtig – erst Antrag stellen, dann kaufen!
Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe bei der KfW online gestellt werden:
Bevor Du den Zuschuss beantragen kannst, musst Du eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.Bei den voraussichtlichen förderfähigen Kosten empfehlen wir Dir, diese großzügig aufzurunden, da Du, wenn Du etwas vergessen haben solltest, später nur bis zu der Summe gefördert bekommst, was Du zuvor auch beantragt hast. Natürlich solltest Du realistisch bleiben und hier nicht übertreiben.
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Deinem Fachunternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Du von der KfW eine Förderzusage für Dein Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Ausnahme: Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Für die Antragstellung benötigst Du die BzA-ID (15-stellige Nummer) von Deiner Bestätigung zum Antrag (BzA). Dieses Dokument wird Dir von Deiner Expertin oder Deinem Experten für Energieeffizienz bzw. von Deiner Fachunternehmerin oder Deinem Fachunternehmer ausgehändigt.
Dein Zuschussantrag berücksichtigt nicht nur die Kosten für den Kauf und den Austausch der Heizungsanlage, sondern auch für die Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz.
Bitte beachte: Deine Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Die Einreichfrist für den Nachweis des Vorhabens findest Du unter dem Punkt „Nachweise einreichen“ Deiner Zusage. Wir können den Zuschuss nur dann auszahlen, wenn Dein Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist und Du die Auszahlung im Kundenportal „Meine KfW“ beantragt hast.
Sobald Du die Zusage für den Zuschuss bekommen hast, kannst Du mit Deinem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, musst Du das Vorhaben vollständig abgeschlossen haben.
Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
---|---|---|---|
4 – 5 Jahre | 5 Jahre | 1 Jahr | 0,01 % (0,01 %) |
6 – 10 Jahre | 10 Jahre | 1 – 2 Jahre | 0,70 % (0,70 %) |
11 – 25 Jahre | 10 Jahre | 1 – 3 Jahre | 1,70 % (1,71 %) |
26 – 35 Jahre | 10 Jahre | 1 – 5 Jahre | 1,85 % (1,87 %) |
Dein passender Ergänzungskredit zur Zuschussförderung
- Zuerst beantragt Du die Zuschussförderung zum Heizungstausch (KfW 458)
- Ist dieser bewilligt, kannst Du bei der KfW einen Ergänzungskredit beantragen (KfW 358)
- Der Zuschuss kann als Sondertilgung des Kredits genutzt werden, um die Laufzeit des Kredits zu verringern
Bei einer Laufzeit von nur fünf Jahren betragen die Zinsen nur 0,01 % und bei einer Laufzeit zwischen fünf und zehn Jahren bei 0,7 % bei einer Laufzeit von über 10 Jahren betragen die Zinsen immer noch nur 1,7 %.
Die hier aufgeführten Informationen können Änderungen unterliegen und sind ohne Gewähr